Verfahren gegen Antifaschistin nach mehr als 4 Jahren eingestellt – Beteiligt euch an den Kosten

Mehr als 4 Jahre nach einer Demo gegen faschistische Umtriebe in der Oberpfalz wurde das Verfahren gegen eine Genossin vor dem Landgericht Amberg gegen eine Geldauflage von 1000,00€ nach §153 StPO eingestellt. Eine erfreuliche Entwicklung, nachdem in der ersten Instanz die Genossin zu 130 Tagessätzen verurteilt wurde. Angesichts des gewalttätigen Übergriffs der Polizei auf eine friedliche Demo aber weiterhin ein Skandal.

Beteiligt euch mit einer Spende an den Repressionskosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten…). Nutzt hierfür das angegebene Konto unter dem Verwendungszweck „Entnazifizierung“.

Rote Hilfe e.V. OG Regensburg
IBAN: DE23 4306 0967 4007 2383 11
BIC: GENODEM1GLS
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Wir dokumentieren hierzu noch ein Statement der Sozialrevolutionären Aktion Regensburg

Freitag vor einer Woche fand der erste und letzte Prozesstag gegen unsere Genossin vor dem Landgericht Amberg statt. Verhandelt wurde über das Urteil aus der ersten Instanz am Amtsgericht Schwandorf über 130 Tagessätze. Sowohl unsere Genossin als auch die Staatsanwaltschaft waren in Berufung gegangen.  Schon von vornherein war für uns klar: Auf den (Rechts-)Staat können wir uns nicht verlassen. Das erste Urteil hatte dies schon deutlich gemacht.  Auch war für die Genossin klar, dass solange vor Gericht weitergekämpft wird, wie es geht! An dieser Stelle ein dickes Danke an alle Soli bis hierhin! Nun war es also soweit. Nach einem längeren Rechtsgespräch im Richterzimmer musste wohl auch die Staatsanwaltschaft einsehen, dass das skandalöse erste Urteil nicht haltbar war. Anwalt Mathes Breuer argumentierte insbesondere, dass die Maßnahmen der Polizei am 27.07.2019 gegen die Genossin insgesamt nicht rechtmäßig gewesen sind. Dem konnten die Staatsanwaltschaft und die  Polizei wohl wenig entgegensetzen, denn kurz darauf entschloss sich der Richter unter Zustimmung des Staatsanwalts, das Verfahren gegen eine Geldauflage von 1000,00€ nach §153 StPO einzustellen.  Das ist kein Freispruch, aber bei der Prozesslage wohl das beste Ergebnis, das für unsere Genossin erzielt werden konnte. Denn diese sah sich im Verfahren gleich sieben Polizeizeug*innen gegenüber, die unserer Genossin schwerwiegende Vorwürfe machten. Aussage gegen Aussage, das funktioniert bei Verfahren gegen die Polizei eher selten. Ein weiteres Drängen auf einen Freispruch wäre daher beinahe eine Unmöglichkeit. Diese „prozessökonomischen Gründe“ zur Annahme der Einstellung gegen Geldauflage waren auch für den Richter offenkundig. Wir freuen uns daher über das Ergebnis des Prozesses und sind froh, dass der Wahnsinn endlich ein Ende hat.

Nur durch eure Hilfe und Solidarität konnte sich unsere Genossin gegen den ursprünglichen Strafbefehl und das erste Urteil wehren und somit auch eine Vorstrafe abwenden. Was bleibt, sind  die Kosten für die anwaltliche Vertretung und die Geldauflage. Wir bitten euch daher noch einmal, unseren Spendenaufruf zu verbreiten und ein wenig beizusteuern, wenn es euch möglich ist!

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